Die MAV ist sozusagen der „Betriebsrat der Kirche“ und dient somit als Bindeglied oder Vermittler zwischen Dienststellenleitung und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Unsere rechtliche Grundlage ist das Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG), in dem die Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte geregelt sind.
Wir halten Sie in Sachen Arbeitsrecht auf dem Laufenden und teilen Ihnen Veränderungen und Termine mit.
Wenn Sie Fragen haben oder einen Termin mit uns vereinbaren möchten, finden Sie hier >>> unsere Kontaktdaten.
Herzliche Grüße
Ihre Mitarbeitervertretung
Aufgrund der Corona Krise finden Sie arbeitsrechtliche Informationen auch unter Aktuelles.
Bitte halten Sie sich an die Regelungen und bleiben Sie gesund!
Die Mitarbeitervertretung steht Ihnen weiterhin für Fragen zur Verfügung