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Betriebliches Eingliederungsmanagement

Die Mitarbeitervertretung hat mit allen Dienstgebern im Kirchenbezirk Ludwigsburg sowie dem Verband der Evangelischen Kirchenbezirke im Landkreis Ludwigsburg  Dienstvereinbarungen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) geschlossen.

Was ist BEM?

  • Ziel des BEM ist es, Ihnen zu helfen.

  • Der Arbeitgeber muss Ihnen BEM anbieten.

  • Sie können BEM jederzeit ablehnen oder abbrechen.

  • Gehen Sie zum Erstgespräch, Sie dürfen auch eine Person Ihres Vertrauens mitnehmen.

  • Die MAV ist immer beratend und unterstützend dabei.

Wer innerhalb der letzten 12 Monate insgesamt mehr als sechs Wochen krank war, gilt als langzeiterkrankt und hat einen Anspruch auf Eingliederungsmaßnahmen durch den Arbeitgeber. (§ 84 Abs. 2 SGB IX) Es geht bei BEM also zuerst mal um die Überwindung der Arbeitsunfähigkeit und den Erhalt des Arbeitsplatzes.

Darüber hinaus geht es auch um die Vorbeugung neuer, um die Verhinderung möglicher chronischer Erkrankungen und um die Vermeidung von Behinderungen und Erwerbsunfähigkeiten.

BEM ist also ein wichtiger Baustein zur Förderung der Gesundheit. Allerdings müssen sich alle Beteiligten darauf einlassen und gemeinsam die möglichen Maßnahmen erörtern, festlegen und auch nutzen.

Der Ablauf eines BEM-Verfahrens

Grundsätzlich werden für alle Beschäftigten die Krankheitszeiten erfasst und ausgewertet. Liegt bei Ihnen eine Schwerbehinderung vor oder sind Sie einem Schwerbehinderten gleichgestellt, muss im folgenden Verfahren auch die Vertrauensperson der schwerbehinderten Beschäftigten miteinbezogen werden.

Für die Durchführung des BEM-Verfahrens wird ein BEM-Team gebildet. Zum BEM-Team gehören: ein Vertreter/eine Vertreterin der Dienststellenleitung, ein Vertreter/eine Vertreterin der Mitarbeitervertretung, und ggf. die Vertrauensperson der schwerbehinderten Beschäftigten.

Als erster Schritt im BEM-Verfahren erhalten Sie eine Einladung zum Erstgespräch. Wenn Sie kein BEM-Verfahren möchten, wird Ihre Entscheidung in der Personalakte dokumentiert. Sind Sie grundsätzlich zu BEM bereit, wird ein Termin zum Erstgespräch vereinbart.

Zuerst werden Sie nun im BEM-Verfahren gebeten, aus Ihrer Sicht Angaben zu Ihren gesundheitlichen Einschränkungen, einschließlich möglicher ursächlicher Arbeitsbedingungen zu machen. Es geht also zuerst um Ihre Selbsteinschätzung, dann um Ihre Ziele und Vorstellungen. Die Ergebnisse des Gesprächs werden dokumentiert. Gemeinsam mit Ihnen werden die nächsten Schritte auf dem Hintergrund der ermittelten umfassenden Situationsanalyse vereinbart.

Informationen zu Ihrem Gesundheitszustand oder Sonstiges zum konkret durchgeführten BEM-Verfahren dürfen nicht in die Personalakte aufgenommen werden.

Das BEM-Team entscheidet dann zunächst, ob weitere Informationen, z. B. ein ärztliches Gutachten eingeholt werden muss. Sofern dies bislang noch nicht geschehen ist, kann eine Beurteilung Ihrer Arbeitsbedingungen unter arbeitsschutzrechtlichen Gesichtspunkten veranlasst werden. Ausgehend von dieser umfassenden Situationsanalyse werden mögliche Maßnahmen, die für Sie im BEM-Verfahren umgesetzt werden könnten, gesammelt.

Bei der Wahl der Maßnahme ist Ihre persönliche Situation in angemessener Weise zu berücksichtigen.

Nach Abschluss der jeweiligen Maßnahme bzw. nach Ablauf der dafür vorgesehenen Zeit wird der Erfolg in einem Gespräch mit Ihnen bewertet. Die Durchführung der jeweiligen Maßnahme wird dokumentiert, ggf. werden weitere Maßnahmen vereinbart.

Sind nach Auffassung des BEM-Teams alle Möglichkeiten der Eingliederung ausgeschöpft, wird das Ende des Verfahrens festgestellt und dies dokumentiert.

Wir als Ihre MAV empfehlen Ihnen, das BEM-Verfahren wahrzunehmen. Gerne können Sie sich vor Ihrer Entscheidung zu BEM von uns beraten lassen.