Die 10 Stunden Regelung gilt bei allen Dienstreisen, egal ob man übernachtet oder nicht (§ 8 Abs.10 KAO).
Auch die Wegezeit wird in die 10 Stunden Regelung eingerechnet.
Man kann also nie mehr als 10 Stunden am Tag als Arbeitszeit angerechnet bekommen.
Die Fortbildungen werden bei Erziehern entsprechend der normalen Aufteilung nach Dienstordnung (25 % Verfügungszeit, 75 % Arbeit am Kind) aufgeteilt, außer man hat eine abweichende Regelung getroffen.