Sie sind hier: Arbeitsrecht > Urlaubsanspruch in Arbeitstagen gemäß § 26 KAO/TVöD ab 2014
Je Kalenderjahr für alle nach der KAO/TVöD:    
     
6 Tagewoche: 36 Urlaubstage    
5 Tagewoche: 30 Urlaubstage    
4 Tagewoche: 24 Urlaubstage    
3 Tagewoche: 18 Urlaubstage    
2 Tagewoche: 12 Urlaubstage    
1 Tagewoche: 06 Urlaubstage    
     
Anerkennungspraktikantinnen und Praktikanten erhalten bei einer 5 Tagewoche seit 2016    
29 Tage Erholungsurlaub im Kalenderjahr. Dies gilt entsprechend für Personen, die die Praxisintegrierte Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher durchlaufen